1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen von Blattgold Rupprecht erfolgen ausschlie�lich auf der Grundlage der allgemeinen Gesch�ftsbeziehungen. Sie gelten auch f�r alle Folgegesch�fte. Abweichende Regelungen sind nur g�ltig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Kollision von Bedingungen, entgegenstehende oder von unserer AGB abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Sie erhalten nur insoweit G�ltigkeit, wenn sie durch unsere Firma schriftlich best�tigt werden. Mitarbeiter unseres Unternehmens sind zur m�ndlichen Anerkennung abweichender Gesch�ftsbeziehungen nicht befugt.
2. Vertragsgegenstand
Die vertragliche Leistung der Blattgold Rupprecht umfa�t die Lieferung der bestellten Ware ab Lager.
3. Angebot und Vertragsbindung:
Angebote von Blattgold Rupprecht sind grunds�tzlich freibleibend in Bezug auf Preis, Lieferm�glichkeit und Lieferfrist, d. h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Auch Auftragsbest�tigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Lieferm�glichkeit und Lieferfrist. Insbesondere beim Rohgoldinhalt von Blattgold gilt der am Tag der Lieferung g�ltige Preis. Eine Lieferung erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonit�tspr�fung des Bestellers.
4. Lieferung/Versand
Die Lieferzeit- und Leistungsangaben erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der Liefertage. Blattgold Rupprecht ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Teillieferungen gelten f�r Zahlungsverpflichtungen, Gefahren�bergang und Gew�hrleistungspflichten als selbstst�ndige Lieferung. Wir sind auch berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuz�glich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen entbindet den K�ufer nicht von seiner Abnahmepflicht. Daraus gestellte Schadensersatzforderungen des K�ufers sind ausgeschlossen.
4.1 Lieferungsverzug
Lieferverz�gerungen, die durch gesetzliche oder beh�rdliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschr�nkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird Blattgold Rupprecht in wichtigen F�llen dem Besteller baldm�glichst mitteilen. Die Lieferung verl�ngert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der Blattgold Rupprecht die f�r die Ausf�hrung des Auftrages notwendigen Angaben �bergeben hat. Bei Lieferverz�gerungen, welche Blattgold Rupprecht nicht zu vertreten hat, sind wir berechtigt vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung ganz oder teilweise zur�ckzutreten.
4.2 Versand
Die Gefahr geht mit der Versendung der Ware ab Lager auf den K�ufer �ber. Alle Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, mit German Parcel. Lieferungen in das europ�ische Ausland erfolgen grunds�tzlich gegen Vorauskasse. Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des K�ufers. Die Gefahr geht auf den Besteller �ber, sobald die Ware das Lager verl�sst. Dies gilt unabh�ngig davon, wer die Transportkosten tr�gt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verz�gert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller �ber. Der K�ufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportsch�den dem Spediteur oder Frachtf�hrer unverz�glich zu r�gen und anschlie�end dem Verk�ufer mitzuteilen, um Anspr�che gegen den Verk�ufer geltend machen zu k�nnen.
5. Preise
F�r die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbest�tigung oder des Versandes der Ware. Alle Preise verstehen sich zuz�glich anfallender Versandkosten.
6. Zahlung
Inlandslieferungen erfolgen, soweit nichts anders vereinbart wurde, auf Rechnung. Alle Rechnungen der Blattgold Rupprecht sind zum ausgewiesenen Zahlungsziel f�llig. Hiervon abweichende Regelungen bed�rfen einer schriftlichen Vereinbarung. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschlie�lich gegen Vorauskasse Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Blattgold Rupprecht �ber den Betrag verf�gen kann. Wechsel werden nicht angenommen. Blattgold Rupprecht ist berechtigt, Zahlungen des K�ufers zun�chst auf dessen �ltere Schuld anzurechnen. Rechnungen von Blattgold Rupprecht gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
6.1 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesamten Forderungen der Blattgold Rupprecht f�llig. Die Firma Blattgold Rupprecht ist berechtigt, Verzugszinsen in H�he von 3% �ber dem Zinssatz f�r �berziehungen gesch�ftlicher Girokonten, mindestens jedoch 10% pro Jahr zu berechnen.
7. Annahmeverzug
Kommt der K�ufer in Annahmeverzug, so ist Blattgold Rupprecht berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Blattgold Rupprecht bleibt insbesondere bei Sonderanfertigungen das Recht vorbehalten, einen nachweisbar h�heren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entsch�digung mindert sich in dem Ma�e, wie der Kunde nachweist, da� Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. F�r die Dauer des Annahmeverzugs des K�ufers ist Blattgold Rupprecht berechtigt, die Liefergegenst�nde auf Gefahr des K�ufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. W�hrend der Dauer des Annahmeverzugs hat der K�ufer an Blattgold Rupprecht f�r die entstandenen Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal DM 50,00 zu bezahlen. Im Falle au�ergew�hnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. Zur�ckbehaltungsrechte stehen dem K�ufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh�ltnis beruht. Eine Aufrechnung des K�ufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenanspr�che des Kunden sind rechtskr�ftig festgestellt oder von Blattgold Rupprecht anerkannt. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zuf�lligen Verschlechterung und des zuf�lligen Untergangs auf den K�ufer �ber. Die Gefahr geht auf den K�ufer �ber, sobald die Sendung an die den Transport ausf�hrende Person �bergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
8. Gew�hrleistung/Garantie
Der K�ufer hat ein halbes Jahr Garantie auf alle Lieferungen der Blattgold Rupprecht. Es wird gew�hrleistet, da� die Liefergegenst�nde nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Leistet ein Fremdhersteller Garantie, so treten wir s�mtliche sich hieraus ergebenen Garantieanspr�che an den Besteller ab. Der Besteller ist verpflichtet, diese Anspr�che zun�chst gegen den Hersteller, notfalls im Klageweg, geltend zu machen. Keine Gew�hr wird �bernommen f�r M�ngel und Sch�den, die aus ungeeigneter oder unsachgem��er Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachl�ssiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere f�r die Verwendung der Waren in ungeeigneter Umgebung oder nicht fachgerechter Ver- und Bearbeitung . Das gleiche gilt f�r M�ngel und Sch�den, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Feuchtigkeit aller Art zur�ckzuf�hren sind, es sei denn der Kunde weist nach, da� diese Umst�nde nicht urs�chlich f�r den ger�gten Mangel sind. Wir haften nicht f�r Sch�den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ferner nicht f�r mutwillige Besch�digung der Ware und nicht f�r entgangenen Gewinn oder sonstige Verm�genssch�den des K�ufers. Ist die gelieferte Ware fehlerhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so beh�lt sich die Firma Blattgold Rupprecht das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen R�ckgabe der fehlerhaften Ware vor. Gelingt uns eine Nachbesserung nicht, kann der Kunde unter Ausschlu� aller weiteren Anspr�che, Herabsetzung des Kaufpreises oder R�ckg�ngigmachung des Vertrages verlangen, wenn Blattgold Rupprecht zweimal versucht hat, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu liefern. Eine von Blattgold Rupprecht best�tigte Kulanz von Warensendungen kann mit einer Bearbeitungsgeb�hr von 10% des Warenwertes belastet werden. Geringf�gige Abweichungen vom Kaufgegenstand bez�glich Qualit�t, Farbe und Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handels�blich sind und dem Kunden zumutbar sind. Offene oder bei geh�riger Untersuchung nicht erkennbarer Fehler sind innerhalb von 10 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich oder spezifiziert zu r�gen . Anderenfalls sind alle Gew�hrleistungsanspr�che ausgeschlossen.
9. R�cktritt von nicht ausgef�hrten Bestellungen
Blattgold Rupprecht kann vom Vertrag zur�cktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Er�ffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren, die Ablehnung des Konkurs mangels Masse oder andere konkrete Anhaltspunkte �ber Verschlechterungen in den Verm�gensverh�ltnissen des Bestellers bekannt werden.
10. R�cksendungen
S�mtliche R�cksendungen k�nnen nur unter Vorlage der Rechnung und der Originalverpackung bearbeitet werden. Unfreie Sendungen werden von Blattgold Rupprecht nicht angenommen. Umtauschware in nicht wiederverkaufsf�higem Zustand wird grunds�tzlich nicht angenommen und dem K�ufer erneut kostenpflichtig zur Verf�gung gestellt. F�r die Zusendung von Gegenst�nden an Blattgold Rupprecht tr�gt der Kunde die Versandkosten und die Gefahr bis zum Eintreffen in das Lager von Blattgold Rupprecht.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Sie bleiben bis zur vollst�ndigen Bezahlung Eigentum der Blattgold Rupprecht. Erfolgt ein Zugriff durch Dritte auf die noch in den Eigentum der Blattgold Rupprecht stehenden Waren, insbesondere eine Pf�ndung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der K�ufer dem Dritten sogleich auf das Eigentum von Blattgold Rupprecht hinzuweisen und sie den Zugriff unter �bersendung bzw. �bergabe etwaiger Unterlagen sofort zu unterrichten. Der K�ufer tr�gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Widerherbeischaffung der Kaufgegenst�nde aufgewendet werden m�ssen, soweit sie nicht von Dritten zu �bernehmen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist Blattgold Rupprecht berechtigt, die Kaufsache zur�ckzuverlangen. In der Zur�cknahme, sowie in der Pf�ndung der Vorbehaltssache, liegt kein R�cktritt vom Vertrag vor. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh�renden Gegenst�nden vermischt, so erwirbt Blattgold Rupprecht das Miteigentum an der neuen Sache im Verh�ltnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller Blattgold Rupprecht anteilsm��ig Miteigentum zu �bertragen. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Gesch�ftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegen�ber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterver�u�erung in H�he des Faktura-Endbetrages an Blattgold Rupprecht ab.
12. R�cktritt und Entsch�digung von nicht ausgef�hrten Bestellungen
Blattgold Rupprecht ist berechtigt vom Vertrag zur�ckzutreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Er�ffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren oder andere konkrete Anhaltspunkte �ber Verschlechterung in den Verm�gensverh�ltnissen des Bestellers bekannt werden. Wenn Blattgold Rupprecht vom Vertrag zur�cktritt oder wenn die Bestellung aus Gr�nden nicht ausgef�hrt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde Blattgold Rupprecht f�r die Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entsch�digung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entsch�digung mindert sich in dem Ma�e, wie der Kunde nachweist, da� Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines au�ergew�hnlich hohen Schaden, beh�lt sich Blattgold Rupprecht das Recht vor, diesen geltend zu machen.
13. Verwendung von Kundendaten
Blattgold Rupprecht ist berechtigt, alle Daten, die Gesch�ftsbeziehungen die den Kunden betreffen, gem�� dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
14. Erf�llungsort
Erf�llungsort f�r beide Vertragsparteien ist der Sitz von Blattgold Rupprecht. Der Erf�llungsort ist demnach Schwabach.
15. Gerichtsstand
F�r s�mtliche Anspr�che ist Gerichtsstand der Sitz Blattgold Rupprecht. Der Gerichtsstand ist �r beide Vertragsparteien Schwabach.
16. Unwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der "Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen" bleiben die �brigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Bei abweichenden Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Schwabach, den 01.01.2001
Die Gesch�ftsf�hrung